Bestattung

Auch zum Ende des Lebens wünschen sich viele Menschen kirchliche Begleitung. Die evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer gestalten Trauerfeiern, bieten Seelsorge und Trost.

Ist ein Angehöriger gestorben, vereinbart das Bestattungsunternehmen einen Termin mit der Pastorin oder dem Pastor und dem Friedhofsamt. In einem Trauergespräch wird der Bestattungsgottesdienst gemeinsam mit den Angehörigen vorbereitet.

Die evangelische Website trauernetz.de bietet Hilfe und Unterstützung im Umgang mit dem Tod – wenn der eigene Tod vor Augen steht oder ein Mensch gestorben ist. Außerdem gibt es hier Musik, Literatur, Gedichte und Filme rund um das Thema und viele Adressen und Kontakte.

trauernetz.de – ein Angebot der evangelischen Kirche

Unter trauervers.de können Trauernde und Tröstende Bibelverse finden, die zu ihnen und ihrer Situation passen. Per Mausklick beantworten die Nutzerinnen und Nutzer je eine Frage zur verstorbenen Person, zum Umstand des Todes und was der biblische Vers ausdrücken soll. trauervers.de sucht dann nach geeigneten Bibelversen.

trauervers.de – in drei Schritten zum passenden Bibelvers

Fragen und Antworten zur kirchlichen Bestattung

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pastorin, dem Pastor oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an die Pastorin oder den Pastor wenden.

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

Ja, ein Suizid ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.

Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulassen.

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle hinzukommen. Zusätzliche Gebühren von Seiten der Timotheusgemeinde werden nicht erhoben.

Hilfreiche Unterlagen

  • Stammbuch des Verstorbenen