Im Juni dieses Jahres hat sich im Kirchenkreis Osnabrück eine neue Arbeitsgruppe gegründet, die ein „Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt“ entwickeln wird. Sexualisierte Gewalt ist als Oberbegriff für alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung oder mit Personen ohne Einwilligungsfähigkeit zu verstehen. Minderjährige unter 14 Jahren gelten grundsätzlich als einwilligungsunfähig.
Im Jahr 2020 gab es laut offizieller Polizeistatistik bundesweit 16 921 Kinder, die von sexualisierter Gewalt betroffen waren. 18 761 Fälle verzeichnet die Statistik im Zusammenhang mit Herstellung, Besitz und Verbreitung sogenannter Kinderpornographie. Diese Fälle sind nur die Spitze des Eisberges, denn viele Fälle bleiben im Dunkelfeld. Hier sagen Studien, dass pro Schulklasse ein bis zwei Kinder von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Die Täter und in einem geringeren Anteil auch Täterinnen kommen in den meisten Fällen aus dem sozialen Nahfeld und gehen dabei strategisch vor. Während der Tatort Familie eher weniger öffentlich Beachtung erhält, treten Fälle in Institutionen mehr in das öffentliche Bewusstsein. Auch in der evangelischen Kirche sind Fälle sexualisierter Gewalt in Kinderheimen und Kirchengemeinden bekannt worden.
Damit wir im Kirchenkreis Osnabrück wirksam gegen sexualisierte Gewalt aktiv werden können, ist die Implementierung eines Schutzkonzeptes ein wichtiger Baustein. Als Prävention, aber auch als Leitfaden, sollte es zu Verdachtsfällen kommen. Dieses Schutzkonzept soll für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende einen sicheren Rahmen bieten.
Für die Arbeitsgruppe suchen wir weitere Mitarbeitende, die sich mit den rechtlichen, personellen und psychosozialen Dimensionen des Themas auskennen. Interessierte können sich per Email an mich wenden.
Für die Arbeitsgruppe
Janneke Arendsen Hein (E-Mail: janneke@jtah.de)